Nachhaltige entsorgung

Die europäischen und nationalen Vorschriften zur Umweltkennzeichnung haben neue Regeln festgelegt, wie Hersteller den Verbrauchern helfen müssen, Verpackungen von verbrauchten Produkten bewusst zu entsorgen. Ab dem Jahrgang 2022 ist auf jeder Flasche von Ronchi Rò eine kurze Angabe über die verwendeten Verpackungen und ein QR-Code vorhanden, der für weitere Informationen auf diese Website verweist.

ACHTUNG: Überprüfen Sie die örtlichen Vorschriften.

Komponente

KORKEN

Einstufung

FOR51 - Kork

Entsorgung

Getrennte Sammlung oder getrennte Sammlung von Bioabfällen

Komponente

KAPSEL

Einstufung

C/ALU90 - Aluminium und Metall

Entsorgung

Aluminiumsammelstelle oder Behälter für getrennte Sammlung von Biomüll, Restmüll und Multimaterialien

Komponente

FLASCHE

Einstufung

GL70 Farbloses Glas

GL71 Grünes Glas

GL72 Braunes Glas

Entsorgung

Getrennte Sammlung

Komponente

KARTON

Entsorgung

Papiersammlung

NORMATIVREFERENZEN

Europäische Union

Artikel 8 Kennzeichnung und IdentifikationssystemGeltender Text Richtlinie 94/62/EGDer Rat entscheidet innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie über die Kennzeichnung von Verpackungen, unter Berücksichtigung der Bedingungen des Vertrags. Zur Erleichterung von Sammlung, Wiederverwendung und Rückgewinnung, einschließlich Recycling, muss die Verpackung zur Identifizierung und Klassifizierung durch die betroffene Industrie die Art des verwendeten Verpackungsmaterials angeben, basierend auf der Entscheidung 97/629/EG der Kommission. Verpackungen müssen mit der entsprechenden Kennzeichnung auf der Verpackung selbst oder auf dem Etikett versehen sein und deutlich sichtbar und leicht lesbar sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein und auch nach dem Öffnen der Verpackung erhalten bleiben.

Italienischer Staat

Artikel 219 Absatz 5 DLgs 152/2006 (TUA), geändert durch DLgs n. 116/2020Alle Verpackungen müssen gemäß den anwendbaren UNI-Technischen Normen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden und in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission getroffenen Entscheidungen erfolgen, um die Sammlung, Wiederverwendung, Rückgewinnung und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über die Endbestimmung von Verpackungen zu geben. Hersteller sind auch verpflichtet, zur Identifizierung und Klassifizierung der Verpackung die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien auf der Grundlage der Entscheidung 97/629/EG der Kommission anzugeben.